Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der TD Handel und Beratung GmbH, Rabensteinplatz 1, 04103 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir"), die unter der Marke „Rückbauhelden Leipzig" erbracht werden, insbesondere Rückbau, Abbruch, Entkernung und Entrümpelung sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Darstellungen von Leistungen auf der Website und in sonstigen Medien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Auf Grundlage der Anfrage und – soweit erforderlich – einer Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (in Textform, z. B. per E-Mail, oder durch eine entsprechende Erklärung) und unsere Auftragsbestätigung bzw. den Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind (z. B. die Entsorgung von Sondermüll, Schadstoffsanierung, behördlich erforderliche Genehmigungen oder unvorhergesehene Mehraufwände), sind nicht Vertragsbestandteil und werden – nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber – gesondert beauftragt und vergütet.
(3) Zeigen sich während der Ausführung Umstände, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren (z. B. verdeckte Bausubstanz, Schadstoffe), informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen sowie etwaige Mehrkosten ab.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Aufträgen sind angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zulässig.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Termine und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Genannte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können. Insbesondere gewährleistet er den freien Zugang zum Objekt, das Vorhandensein erforderlicher Genehmigungen sowie – soweit nicht anders vereinbart – die Verfügbarkeit von Strom- und Wasseranschlüssen.
(3) Der Auftraggeber sichert vor Ausführungsbeginn zu entfernende Wertgegenstände und persönliche Sachen, sofern diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind.
§ 6 Kündigung und Stornierung
(1) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen nach Maßgabe des § 648 BGB zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung / Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Offensichtliche Mängel sind uns nach Abnahme unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
(2) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass wir mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und widerruft er anschließend den Vertrag, schuldet er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen angemessenen Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Eigentumsvorbehalt / Entsorgung
(1) Im Rahmen von Rückbau-, Abbruch- und Entrümpelungsleistungen anfallende Materialien und Abfälle werden, soweit im Angebot vereinbart, durch uns ordnungsgemäß und entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt bzw. verwertet.
(2) Verwertbare Materialien gehen, soweit nicht abweichend vereinbart, mit dem Ausbau in unser Eigentum über; ein hieraus erzielter Erlös ist bereits im individuellen Angebot berücksichtigt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Hinweis: Diese AGB wurden mit Sorgfalt erstellt und orientieren sich an üblichen Vertragsbedingungen für Rückbau- und Entrümpelungsleistungen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, die Bedingungen vor dem dauerhaften Einsatz anwaltlich prüfen zu lassen.